Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für Leistungen von Ferienwohnung AlpinCreek Leogang, gegenüber dem Mieter.
Die Leistungen bestehen insbesondere in der Vermietung von Räumlichkeiten und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Ferienwohnung AlpinCreek: Leogang 43, 5771 Leogang, Salzburg Österreich. Online bezeichnet auf www.alpincreek.com und vertreten durch Susanne Schimmer und/oder Rolf van de Velde.
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde, und die eventuell im Angebot vorgesehene (Voraus)zahlung vom Mieter innerhalb der festgelegten Bedingungen geleistet wurde.
Die auf der Homepage aufgeführten Preisangaben und -beschreibungen sind unverbindlich. Das Angebot (Tippfehler vorbehalten) ist die Grundlage des Mietvertrags.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen,
wenn der Mieter:
(a) die Nutzung des Ferienhauses erheblich beeinträchtigt oder die Ruhe des Hauses ernsthaft stört. Unhöflich, beleidigend oder anderweitig grob unangemessen oder laut ist und die Umgebung ernsthaft stört.
(b) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(c) falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird;
(d) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen wird;
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften und/oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung undurchführbar ist ( z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc.) bemüht sich der Vermieter, einen vergleichbaren Ersatz zu vermitteln; ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (z.B. Pandemie, Feuer, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht.
Als Gerichtsstand gilt der Bezirk, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Bezirksgericht Zell am See.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters oder des Vermieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Die Endreinigung und Kurtaxe werden als obligatorische Zusatzkosten aufgeführt und berechnet.
Für zusätzliche Gäste, die über die bereits reservierten Gäste hinausgehen, ist bei Ankunft die zusätzliche Gebühr pro Person gegen den auf der Website genannten Tarif zu zahlen.
Die auf der Website erwähnten allgemeinen Stornierungsbedingungen sind maßgeblich aber können durch spezifische, im Angebot oder in der Bestätigung erwähnte Bedingungen überschrieben werden.
Wenn der Mieter vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
Bis zwei Wochen vor Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis und etwaige Schäden.
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet.
Am Anreisetag steht dem Mieter die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss der Mieter die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen.
Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen und unterbleibt die Benachrichtigung an den Vermieter, dann gilt ab Mitternacht des Anreisetages der Vertrag als vom Mieter storniert. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters (z.B. nicht volle Belegung der Betten, vorzeitige Abreise) nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Auch wenn der Mieter die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Die Bilder der Homepage sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies innerhalb der ersten 24 Stunden beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ferienwohnung als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entsteht in den Wohnung Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt der Mieter dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen.
Für die laufende, d. h. täglich erforderliche Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Das Mietobjekt mit Terrasse und Garten muss am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters und wird als obligatorische Zusatzkosten aufgeführt und berechnet.
Das Rauchen ist im Haus verboten. Das Rauchen ist im Garten und auf der Terrasse mit dem bereitgestellten Aschenbecher erlaubt. Wird eine direkte Weitervermietung des Ferienhauses durch "Rauchen" in den Zimmern behindert, werden dem Mieter etwaige Schadensersatzansprüche entsprechend in Rechnung gestellt.
Der Garten darf nur so benutzt werden, dass dabei keine Schäden an der Bepflanzung entstehen. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen ist auf dem Grundstück nicht gestattet.
Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Feuerplatzes gehen zu Lasten des Mieters.
Das Mitbringen von Haustiere bedarf vorab ausdrückliche Zustimmung. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies gegen eine zusätlichen Vergütung unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Mieters stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die von ihm mitgebrachten Tiere verursacht werden, und für die Einhaltung der für den Tierhalter geltenden örtlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vermieter hat das Recht, die Ferienwohnung, einschließlich des Fahrradschuppens und des Gartens, jederzeit zu Servicezwecken und zur Gefahrenabwehr zu betreten. Andererseits wird der Vermieter alle Anstrengungen unternehmen, um eine Störung der Ferienwohnung zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von diesen in das Ferienhaus inklusive Abstellraum, Fahrradschuppen, Keller und Heizungsraum sowie den Garten eingebrachtes Gut. Eine Versicherung ist hierfür von Seiten des Vermieters nicht abgeschlossen.